Anerkennungsgesetz

Das Anerkennungsgesetz in Deutschland, offiziell "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen", wurde im April 2012 eingeführt. Das Gesetz ermöglicht es Menschen mit im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen, eine Bewertung und Anerkennung dieser Abschlüsse in Deutschland zu beantragen. Ziel des Gesetzes ist es, die Integration von Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern und dem Fachkräftemangel in bestimmten Branchen entgegenzuwirken.

Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen besteht aus mehreren Schritten. Zunächst müssen Antragsteller ihre ausländischen Abschlüsse und beruflichen Erfahrungen bei der zuständigen Anerkennungsstelle in Deutschland einreichen. Die Prüfung beinhaltet einen Vergleich der ausländischen Qualifikationen mit den entsprechenden deutschen Berufsabschlüssen, um die Gleichwertigkeit festzustellen. Falls Unterschiede festgestellt werden, können Anpassungsqualifizierungen wie Nachschulungen, Anpassungslehrgänge oder Praktika erforderlich sein.

Das Anerkennungsgesetz gilt sowohl für EU-Bürger als auch für Drittstaatsangehörige und bietet eine zentrale Grundlage für die Bewertung und Anerkennung beruflicher Qualifikationen auf bundesweiter Ebene. Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist für mehr als 600 Berufen möglich. Diese müssen jedoch alle in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Berufe wie Lehrer*in oder Erzieher*in fallen in das Landesrecht und müssen durch Gesetze der Bundesländer geregelt werden. Von diesen mehr als 600 Berufen gilt es besonders die rund 330 nicht reglementierten Ausbildungsberufe im dualen System zu betrachten. Diese werden durch das zum Anerkennungsgesetz gehörige Berufsfestellungsqualifikationsgesetz (BQFG) geregelt. 

Durch die Erleichterung des Zugangs zum deutschen Arbeitsmarkt für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland trägt das Anerkennungsgesetz zur Schließung der Lücke in Berufsfeldern bei, in denen ein Mangel an Fachkräften besteht. Es soll somit die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken und die Integration von Zuwanderern in die Gesellschaft unterstützen.