Arbeitslosengeld II
Das Arbeitslosengeld II ist eine aus Steuergeldern finanzierte Fürsorgeleistung für Bedürftige. Es richtet sich insbesondere an Langzeitarbeitslose. Als Grundsicherung für Arbeitsuchende ist sie daher vorrangig auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. eine Beschäftigung gerichtet. Die Bezieher des Arbeitslosengelds II sind dabei verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um ihren Grundbedarf aus eigener Kraft zu decken. So müssen Erwerbsfähige jedes zumutbare Arbeitsangebot annehmen.
Voraussetzungen
Ein Recht auf diese Grundsicherung haben alle Bürger im Alter zwischen 15 Jahren und dem gesetzlichen Rentenbeginn, die den Bedarf für sich und weitere Haushaltsangehörige nicht aus eigener Kraft decken können. Die Arbeitslosigkeit ist nicht die einzige Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld II. Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die erwerbstätig sind, deren Erwerbseinkommen aber nicht zur Bedarfsdeckung ausreicht. Auch Personen, die – zum Beispiel weil sie kleine Kinder betreuen – dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, haben einen Anspruch auf diese Leistung.
Die Leistung
Zusätzlich zum Arbeitslosengeld II als Grundsicherung übernimmt der Staat die Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten) – allerdings nur bis zu einer angemessenen Höhe. Vorhandenes Einkommen (z. B. Mieteinnahmen, Unterhalt oder Kindergeld, nicht aber Elterngeld) wird auf den Arbeitslosengeld II-Anspruch angerechnet – reduziert also seine Höhe. Dasselbe gilt für Vermögen.
Arbeitslosengeld II als Kombi-Einkommen
Eine besondere Rolle spielt das Erwerbseinkommen: Es wird zwar auch auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, aber vermindert um einen der Höhe nach gestaffelten Erwerbsfreibetrag. Dadurch wird erreicht, dass Erwerbstätige in jedem Fall besser gestellt sind als Personen, die ausschließlich vom Arbeitslosengeld II leben – und zwar unabhängig davon, wie hoch der Stundenlohn ist. De facto ist das Arbeitslosengeld II damit ein Kombi-Einkommen. Mehr Informationen Bundesagentur für Arbeit zur aktuellen Höhe der Leistungen
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