Arbeitsmarktpolitik
Die Arbeitsmarktpolitik ist im Sozialgesetzbuch III (SGB III) geregelt. Ihr Ziel ist es, Vollbeschäftigung zu erhalten bzw. wiederherzustellen und so die zahlreichen negativen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit zu vermeiden, z.B. Verlust von Einkommen und Selbstwertgefühl bei Arbeitnehmern oder auch hohe Kosten für die öffentlichen Haushalte durch Gewährung von Arbeitslosenunterstützung.
Neben diesem quantitativen Ziel der Vollbeschäftigung hat die Arbeitsmarktpolitik folgende inhaltlichen bzw. qualitativen Zielsetzungen:
ein ausreichendes Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen schaffen;
- Inhalte der Arbeit sollen der jeweiligen Qualifizierung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen entsprechen;
- optimale Arbeitsbedingungen; (Sicherheit am Arbeitsplatz herstellen, keine Gesundheitsgefährdung usw.).
Neben der Vermittlung zählen zu den Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), Existenzgründungsförderung, Förderung der Berufsausbildung und Weiterbildung sowie Leistungen zur beruflichen Rehabilitation, die von der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit bezahlt werden. Ergänzend finanziert wird die Arbeitsförderung von Ländern, Kommunen und Europäischem Sozialfonds. Den Löwenanteil aller direkten Ausgaben für die Arbeitsmarktpolitik, machen Zahlungen für Arbeitslosengeld sowie arbeitsmarktpolitisch motivierte Frühverrentungen (so genannte passive Arbeitsmarktpolitik) aus. Für aktive Arbeitsmarktpolitik wendet die Bundesagentur rund 11 Mrd. Euro jährlich auf. Diese hohen Ausgaben haben starke Steuer- und insbesondere Beitragsbelastungen zur Folge, die ihrerseits die Beschäftigungsdynamik einschnüren.
Der Umbau der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Hartz-Reformen trug insbesondere beim Einsatz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen Früchte. Die Ausgaben für aktive Maßnahmen gingen um rund 10 Mrd. Euro zurück, während deutlich mehr Wert auf die Effektivität von Maßnahmen gelegt wurde. Nicht zuletzt durch Einsparungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik konnte der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2007 um 2,3 Prozentpunkte gesenkt werden. Viele Maßnahmen werden nunmehr systematisch auf ihre Wirksamkeit hin untersucht. Die Ergebnisse sind nicht immer schmeichelhaft. ABM etwa sind nicht bloß wirkungslos, sie verschlechtern kurzfristig sogar die Chance des Teilnehmers, eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden.