Arbeitsschutzgesetz

Das "Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit", kurz: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen, mit Ausnahme von Beschäftigten in privaten Haushalten, auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen (§ 1 ArbSchG).

Als arbeitsschützende Maßnahmen definiert das Gesetz die Verhütung von Unfällen bei der Arbeit sowie von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Hierzu zählen auch Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit (§ 2 ArbSchG).

Das Arbeitsschutzgesetz wurde 1996 verabschiedet und zuletzt Ende 1998 geändert.