Atypische Beschäftigung

Noch bis in die achtziger Jahre hinein war das so genannte "Normalarbeitsverhältnis" - also eine abhängige Beschäftigung in Vollzeit, unbefristet und nicht als Zeitarbeitsverhältnis - die allgemein als üblich und wünschenswert bezeichnete Erwerbsform. Seit sich davon abweichende Formen zunehmend etabliert haben, werden Forderungen laut, diese "atypische Beschäftigungsformen" zu begrenzen, zumindest aber in die bestehenden sozialen Sicherungssysteme zu integrieren.

Als atypische Beschäftigungsverhältnisse werden gewöhnlich Teilzeit, befristete Beschäftigung, Selbstständigkeit und Zeitarbeit bezeichnet. Zumindest bei Selbstständigen ist diese Einordnung und implizite Charakterisierung als problematische Erwerbsform jedoch fragwürdig. Auch Teilzeitarbeit stellt - insbesondere für viele Frauen - häufig die bevorzugte Erwerbsform dar.

2019 gab es in Deutschland rund 16,5 Millionen atypische Beschäftigte (Zeitarbeiter nicht mitgerechnet). Darunter waren rund 3,4 Millionen Selbstständige (in Voll- und Teilzeit), 10,7 Mio. Teilzeitbeschäftigte (inkl. der befristet Teilzeitbeschäftigten) und 2,3 Mio. befristet Vollzeitbeschäftigte. Der Anteil der atypischen Beschäftigung an allen Erwerbstätigen beträgt damit knapp 42 %. Seit 1997 sind in Deutschland knapp 5 Millionen solcher Beschäftigungsverhältnisse hinzugekommen.

Die einzelnen Komponenten entwickelten sich jedoch unterschiedlich. So veränderte sich die Zahl der Selbstständigen und der befristet Beschäftigten kaum, während die Teilzeitarbeit deutliche Zuwächse verzeichnete. Das hohe Wachstum der Teilzeitarbeit hängt eng mit der steigenden Erwerbsbeteiligung von Frauen zusammen.

Trotz der zunehmenden Bedeutung atypischer Beschäftigung wurden die Normalarbeitsverhältnisse nicht in gleichem Maße verdrängt. Ihre Zahl blieb zwischen 1985 und 2019 in etwa stabil. Analysen zeigen, dass pro Jahr mehr Personen von atypischen Beschäftigungsverhältnissen in Normalarbeitsverhältnisse wechseln als umgekehrt. Die atypischen Erwerbsformen sorgen also für zusätzliche Beschäftigung und wirken darüber hinaus als Sprungbrett in "normale" Arbeitsverhältnisse.