Basel II

Im Januar 2007 ist die unter dem Begriff "Basel II" bekannte Neuregelung der Kreditvergabe durch den Bankensektor in Kraft treten. Während die Änderungen international nur für Großbanken gelten, hat sich die EU auf eine einheitliche Regelung für den gesamten Bankensektor verständigt.

Im Kern geht es bei Basel II um die Sicherung des Kreditgeschäfts vor Forderungsausfällen, die für die Banken existenzbedrohend sein können. Die Banken schützen sich vor der Zahlungsunfähigkeit ihrer Kunden, indem sie ihre vergebenen Kredite mit Eigenkapital absichern. Über die Höhe dieser Hinterlegungspflicht wird im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht entschieden, in dem die für den internationalen Zahlungsverkehr wichtigen Staaten und ihre Finanzinstitutionen (Notenbanken, Aufsichtsbehörden) vertreten sind.

Nach dem Baseler Akkord von 1988 mussten Banken als Sicherheit für Unternehmens-Kredite grundsätzlich acht Prozent des Kreditvolumens als Eigenkapital halten. Unabhängig vom jeweiligen Geschäftsrisiko wurden damit alle kreditnehmenden Unternehmen gleich behandelt, was die Eigenkapitalsicherung betraf.

1999 wurde im Baseler Ausschuss eine Abkehr von dieser pauschalen Sicherung vorgeschlagen. Demnach sollen die Banken für Unternehmenskredite künftig eine an den jeweiligen Risiken orientierte Eigenkapitalquote anwenden. Für Kreditnehmer bester Bonität wäre dann nur noch wenig Eigenkapital notwendig, für Kunden zweifelhafter Zahlungsfähigkeit aber deutlich mehr als die bisherigen acht Prozent. Entsprechend benötigen die Kreditinstitute dann aber auch ein Instrument, um die Risiken anhand der Bonität des Unternehmens einschätzen zu können - ein sogenanntes Rating.

Im Juni 2004 wurden die neuen Eigenkapitalregeln vom Baseler Ausschuss verabschiedet; 2005 folgte die Einigung auf eine EU-Richtlinie, die die Umsetzung in Europa regeln soll. Zur Risikomessung bei den Banken werden drei Methoden unterschieden:

  • Standardansatz: Hier stützt sich die Bank auf ein externes Rating ihrer Kreditnehmer durch eine anerkannte Agentur. Aufgrund der beschlossenen Erleichterungen ändert sich für etwa zwei Drittel der Unternehmen nichts. Ein Fünftel hat jedoch mit steigenden Zinsen zu rechnen, da sie höhere Risiken bei den Banken verursachen.

    Daneben gibt es zwei Versionen des bankinternen Ratings, den
     
  • Basisansatz, bei dem die Bank die Risikogewichte für die Ausfallwahrscheinlichkeiten selbst bestimmt, aber alle weiteren Parameter des Kreditportfolios standardisiert vorgegeben werden,

          und den

  • fortgeschrittenen Ansatz, in dem weitere Informationen wie die Laufzeitenstruktur und die erwartete Höhe der Forderungsausfälle bei Insolvenz von den Banken individuell berücksichtigt werden.

Umstritten waren die Auswirkungen der neuen Regeln auf die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen. In Deutschland fürchtete man um die Kapitalversorgung des Mittelstands, der zu einem höheren Anteil als in anderen Ländern auf Bankkredite angewiesen ist. Die Sorgen um eine Benachteiligung des Mittelstands konnten aber ausgeräumt werden. Dies gelang mit einer günstigeren Risikobewertungsfunktion für Unternehmen bis 50 Millionen Euro Umsatz, die zu geringeren Eigenkapitalanforderungen führt als bei Großunternehmen. Auch werden Sicherheiten nun stärker als ursprünglich geplant berücksichtigt.

Ferner werden Kredite an kleine Unternehmen bis zu einer Million Euro wie Privatkundenkredite behandelt. Für dieses sogenannte Retail-Segment wird ein geringeres Risikogewicht angewandt. Die Eigenkapitalanforderung für Kredite an kleine Unternehmen beträgt damit im Standardansatz bonitätsunabhängig nur ca. 6 Prozent.

Neben den Mindestanforderungen für Eigenkapital ruht Basel II auf zwei weiteren Säulen: einer besseren aufsichtsrechtlichen Überprüfung und Förderung der Markttransparenz im Bankensektor. Schon jetzt lässt sich erkennen, dass die Banken ihr Verhalten an die neuen Regeln anpassen und genauer prüfen, bevor sie neue Kredite an Unternehmen vergeben.