Beschäftigung

Die Beschäftigung in einer Volkswirtschaft ist im Falle eines ausreichenden Arbeitskräfteangebots das Ergebnis der Nachfrage von Unternehmen und öffentlichen Arbeitgebern nach Arbeitskräften.

Einflussfaktoren

Der Staat greift in vielen Ländern mit Regulierungen und Gesetzen in den Arbeitsmarkt ein. Die Höhe der Beschäftigung hängt daher oft nur in erheblich eingeschränktem Umfang von Marktkräften ab. Nachhaltigen Einfluss auf die Beschäftigungsmenge haben auch Tarifverträge, die Höhe und Struktur der Sozialausgaben, die Arbeits- und Maschinenlaufzeiten sowie die Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik.

Formen der Beschäftigung

Beschäftigung ist kein klar definierter Begriff. Unterschieden werden können:

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Abhängige Beschäftigung mit Sozialversicherungspflicht, also ohne Beamte oder geringfügig Beschäftigte
     
  • Abhängig Erwerbstätige: Erwerbstätige Personen, die ihre Haupttätigkeit auf vertraglicher Basis für einen Arbeitgeber in einem abhängigen Arbeitsverhältnis ausüben und hierfür eine Vergütung erhalten. Dazu zählen Angestellte, Arbeiter und Beamte und geringfügig Beschäftigte.
     
  • Erwerbstätige: Alle abhängig Erwerbstätigen sowie Selbstständige und mithelfende Familienangehörige

Beschäftigung und Arbeitslosigkeit

Rein rechnerisch ist die Erwerbstätigkeit als Summe aus abhängiger und selbständiger Beschäftigung die Differenz zwischen dem Erwerbspersonen-Angebot und der registrierten Arbeitslosigkeit. Da sich aber das Erwerbspersonen-Angebot einer Volkswirtschaft durch Veränderungen der Bevölkerungszahl und deren Altersstruktur, durch ein verändertes Erwerbsverhalten der Bevölkerung oder durch Wanderungen von Erwerbspersonen verändern kann, müssen sich Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nicht unbedingt gegenläufig entwickeln. Sowohl Beschäftigung als auch Arbeitslosigkeit können zunehmen, wenn das Erwerbspersonen-Angebot stärker wächst als die Zahl der Arbeitsplätze.