Darlehen

Ein Darlehen ist – ganz allgemein – ein Vertrag, der Schuldverhältnisse regelt. Der Vertrag wird zwischen zwei Parteien geschlossen: dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer. Der Darlehensgeber leiht dem Darlehensnehmer für einen festgelegten Zeitraum eine bestimmte Geldsumme. Zur Verpflichtung des Darlehensgebers gehört es, diese Geldsumme in voller Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, den überlassen Betrag nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums zurückzuzahlen – diesen Vorgang nennt man Tilgung. In der Regel erhält der Darlehensgeber vom Darlehensnehmer Zinszahlungen für das bereitgestellte Geld, diese ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben und kann in einem gewissen Rahmen frei zwischen den Vertragsparteien verhandelt werden.

Unterschied zum Kredit

Streng genommen ist Kredit rechtlich der Oberbegriff der Geldanleihe und das Darlehen eine Unterform. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden sie aber meist als Synonyme verwendet. Unterschieden wird sprachlich häufig aufgrund des Volumens des Leihgeschäfts und der Dauer. So bezeichnet ein Darlehen die Überlassung einer größeren Geldsumme für einen mittel- bis langfristigen Zeitraum, beispielsweise zum Kauf einer Immobilie, während das Geld bei einem Kredit eher für einen kürzeren Zeitraum verliehen wird.

Darlehensarten

Es gibt zahlreiche Ausprägungen des Darlehens, im Wesentlichen unterscheidet man drei Grundformen.

  • Fälligkeitsdarlehen: Während der gesamten Laufzeit des Darlehens werden nur eventuell vereinbarte Zinsen gezahlt. Die Tilgung erfolgt erst zum Vertragsende einmalig in der gesamten Summe, die der Darlehensgeber zur Verfügung gestellt hat. Diese Darlehensform wird auch endfälliges Darlehen oder Festdarlehen genannt.
  • Tilgungsdarlehen: Auch als Abzahlungsdarlehen bezeichnet.  wird über die gesamte Laufzeit hinweg zu jeweils vereinbarten Terminen ein fester und gleichbleibender Betrag (Rate) vom Darlehensnehmer an den -geber gezahlt. Die Zinszahlungen kommen gegebenenfalls dazu und werden aus dem verbleibenden Kapital berechnet, weswegen sie aufgrund des kleiner werdenden Restschuldbetrags mit fortschreitender Zeitdauer immer geringer werden.
  • Annuitätendarlehen: Diese Form ist dem Tilgungsdarlehen dahingehend ähnlich, dass in Form von konstanten Raten ein gleichbleibender Betrag über die gesamte Laufzeit hinweg zu festgelegten Terminen gezahlt wird. Dabei sind die Zinszahlungen aber bereits eingerechnet, es ändert sich lediglich das Verhältnis des Zins- und des Tilgungsanteils im Festbetrag: Zu Beginn der Laufzeit ist der Zinsanteil hoch und der Tilgungsanteil niedrig, mit fortschreitender Dauer sinkt der Zinsanteil und der Tilgungsanteil wird entsprechend höher.