Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren, nach dem in Deutschland Verheiratete gemeinsam besteuert werden. Ihre individuellen Einkommen werden addiert und gleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt (gesplittet). Für verheiratete Paare ist das finanziell günstig – umso mehr, je größer der Unterschied der beiden Einkommen ist. Grund für diesen Steuervorteil, der im Jahr 20 Milliarden Euro ausmacht, ist der progressiv steigende Einkommensteuer-Tarif. Er führt dazu, dass Steuerpflichtige mit hohen Einkünften überdurchschnittlich stark belastet werden. Würde man zwei berufstätige Eheleute generell wie zwei Alleinstehende besteuern, käme es zu einer Ungerechtigkeit: Ein Ehepaar mit zwei stark unterschiedlichen Einkommen würde deutlich mehr Steuern zahlen als Partner, die ungefähr gleich viel verdienen. Und das, obwohl beide Ehepaare das gleiche Gesamteinkommen haben.

Schutz der Ehe durch das Grundgesetz

Verfechter des Splittings möchten diese Ungleichbehandlung vermeiden und deshalb für jedes Ehepaar das gemeinsame Einkommen automatisch steuerrechtlich optimal, also gleichmäßig, aufteilen. Das Anliegen der Unterstützer: Der Staat soll sich nicht in eine Ehe einmischen, indem er mit dem Steuerrecht darauf hinwirkt, dass beide Partner möglichst gleich viel verdienen. Die Ehe sei eine vom Grundgesetz geschützte Einkommens- und Verbrauchsgemeinschaft. Bislang hat das Bundesverfassungsgericht das Ehegattensplitting auch immer bestätigt. Gegner kritisieren, dass das Verfahren einer Emanzipation im Weg stehe. Denn es verhindere einen Steuer-Anreiz für den weniger verdienenden Ehepartner – meistens die Frau –, mehr zu arbeiten. Außerdem stören sich Kritiker daran, dass Eheleute gegenüber unverheirateten Paaren  bevorzugt werden.