Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

Start der EWWU

Am 1. Januar 1999 ist die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) in Kraft getreten. In den zunächst elf Teilnehmerländern wurden die nationalen Währungen durch den Euro ersetzt. Das heißt: Die Wechselkurse zwischen den nationalen Währungen und dem Euro wurden endgültig fixiert, so beträgt zum Beispiel das Umtauschverhältnis von D-Mark zu Euro: 1 Euro = 1,95583 DM.

Vorangegangen war im Mai 1998 die Konvergenzprüfung durch den Europäischen Rat. Dänemark und das Vereinigte Königreich machten von ihren vertraglich vereinbarten Ausnahmeregelungen Gebrauch. Schweden erfüllte (formal) nicht alle Teilnahmevoraussetzungen. Nur Griechenland war insgesamt zu weit von den Konvergenzkriterien entfernt. Das Land ist am 1. Januar 2001 als zwölftes Mitgliedsland beigetreten. Seitdem haben folgende Staaten den Euro eingeführt: 

  • Slowenien (2007)
  • Malta und Zypern (2008)
  • Slowakei (2009)
  • Estland (2011)
  • Lettland (2014)
  • Litauen (2015)
  • Kroatien (2023)

Die Aufgabe der Europäischen Zentralbank und der Euro

Die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main ist für die Geldpolitik in der EWWU verantwortlich. Am 1.1.2002 kamen die Euro-Scheine sowie die Euro- und Cent-Münzen in Umlauf. In Deutschland wurde der Euro ab Beginn des Jahres 2002 alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Allerdings konnte DM-Bargeld während einer Übergangsfrist bis zum 28. Februar 2002 bei Handel, Banken und an Automaten weiterverwendet werden. Seitdem nehmen nur noch die Deutsche Bundesbank und ihre Zweigstellen unbefristet DM-Bargeld zurück.

Wirtschaftspolitische Bedeutung der EWWU

Die EWWU umfasst neben der Übertragung der währungspolitischen Souveränität der Mitgliedstaaten an die EU auch eine Koordinierung der nationalen Wirtschaftspolitiken sowie den Stabilitäts- und Wachstumspakt. Die Mitgliedstaaten haben sich in diesem Pakt verpflichtet, mittelfristig ihren öffentlichen Haushalt auszugleichen oder einen Überschuss zu erwirtschaften, um so für dauerhaft stabile öffentliche Finanzen zu sorgen.