Gemeinschaftsaufgabe (GA)

Die "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) bildet den Kern der Regionalförderung in Deutschland. Träger und Geldgeber der GA sind je zur Hälfte der Bund und das jeweilige Bundesland, in dem die zu fördernde Region liegt; ergänzend steuert die EU weitere Fördermittel aus dem Europäischen Regionalfonds (EFRE) bei.

Gefördert werden Regionen beispielsweise dann, wenn das Pro-Kopf-Einkommen niedriger ist als 75 Prozent des Durchschnittseinkommens in der EU. Zu diesen so genannten "Ziel-1-Gebieten" zählen beispielsweise die fünf neuen Bundesländer. Zu den "Ziel-2-Gebieten" zählen unter anderem Altindustrieregionen in Westdeutschland mit Strukturproblemen (z.B. Ruhrgebiet) oder strukturschwache Regionen.

Gefördert werden regional- und arbeitsmarktpolitische Investitionen von Unternehmen in der jeweiligen Förderregion, bewilligt werden die Mittel vom zuständigen Bundesland. Alle bewilligten GA-Förderungen werden dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn (Hessen) gemeldet.