Generationengerechtigkeit

Der Begriff "Generationengerechtigkeit" beschreibt die Gerechtigkeit der Verteilung von materiellen Ressourcen, Lebenschancen und -qualität unter den Generationen. Anders ausgedrückt umschreibt der Begriff die Forderung, dass jede Generation so verantwortungsvoll leben soll, dass sie nachfolgenden Generationen keine unzumutbaren Lasten, z.B. in Form von Schulden oder Umweltschäden, aufbürdet.

Bezogen auf die Staats- und Sozialversicherungshaushalte definiert der Sachverständigkenrat im Jahresgutachten 2003/2004 (Tz 454): "Nachhaltig oder tragfähig ist die Finanzpolitik [einschließlich Sozialversicherung, d.Red.] dann, wenn keine Tragfähigkeitslücke existiert, ihr Wert also null ist." An gleicher Stelle konstatieren die Sachverständigen eine Lücke in Höhe von 330 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Seit geraumer Zeit spielt der Begriff bei der Diskussion um die Reform der Sozialversicherungssysteme in Deutschland eine zentrale Rolle. Solidarprinzip und Generationenvertrag, die als Basis unserer Sozialversicherungssysteme die Generationengerechtigkeit auf diesem Gebiet gewährleisten sollen, werden auf Grund ungünstiger demografischer Entwicklungen, steigender Kosten, zunehmender Arbeitslosigkeit usw. zunehmend unerfüllbar. Das heißt, dass die heutigen Beitragszahler trotz permanent steigender Einzahlungen perspektivisch mit immer weniger Leistungen aus der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung rechnen können.

Zahlreiche Experten raten daher dringend zu grundlegenden strukturellen Reformen der Sozialversicherungssysteme. Ihrer Ansicht nach ist Generationengerechtigkeit auf diesem Gebiet in Zukunft nur mit mehr Wettbewerb sowie mehr Eigenverantwortung und mehr Kostenbeteiligung der Versicherten zu gewährleisten.