Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Firmen in Deutschland. Wie die Aktiengesellschaft (AG) ist sie eine Kapital- und keine Personengesellschaft. Das bedeutet, dass die Anteilseigner nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Das Stammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Es muss jedoch nicht von einer Einzelperson aufgebracht werden. Die Gesellschaft darf auch mehrere Eigentümer haben. Rechtlich gilt sie als juristische Person und ist voll geschäftsfähig. Sie kann also zum Beispiel Anteile an Tochterfirmen erwerben. In jedem Fall muss für die Gründung einer GmbH ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden. Darin sind zum Beispiel Gegenstand und Zweck des Unternehmens beschrieben. Ein Notar hat das Schriftstück zu beurkunden. Die Firma muss außerdem im Handelsregister angemeldet werden.
 
Körperschaft- statt Einkommensteuer

Im Steuerrecht wird die GmbH als Kapitalgesellschaft anders behandelt als Personengesellschaften. Zu diesen gehören etwa die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder auch die Kommanditgesellschaft (KG). Während die Gewinnanteile der Eigentümer in diesen Fällen immer der individuellen Einkommensteuer unterliegen, wird bei einer GmbH – solange Gewinne nicht ausgeschüttet werden und im Unternehmen bleiben – die Körperschaftsteuer fällig. Sie fällt oft niedriger aus als die Einkommensteuer. Fremdes Kapital zu beschaffen, ist für eine GmbH nicht immer einfach. Da die Haftung der Gesellschafter auf das Geschäftsvermögen beschränkt ist, zögern manche Banken mit der Vergabe von Krediten.

Quelle: AKTIVonline, Michael Stark