Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds dient in Deutschland der finanziellen Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen. Mit der Umstellung auf den Gesundheitsfonds als zentralem Element der Gesundheitsreform hat die Bundesregierung 2009 einen Modellwechsel vollzogen. Finanzierten sich die gesetzlichen Krankenkassen zuvor direkt über individuell beim Beitragszahler erhobene Beiträge, gehen die Beiträge nun zusammen mit den für das Gesundheitssystem bestimmten Steuermitteln an den Gesundheitsfonds, der die Mittel an die einzelnen Krankenkassen verteilt. Gleichzeitig gilt seit 2009 ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz, der von allen Kassen erhoben wird.

Finanzierung

Die Krankenkassen beziehen vom Gesundheitsfonds für jeden Versicherten eine einheitliche Grundpauschale. Da die Risikostruktur der einzelnen Krankenkassen unterschiedlich ist, erhalten sie alters-, geschlechts- oder risikoabhängige Zu- oder Abschläge. Kassen, die viele Alte und Kranke als Mitglieder haben erhalten so mehr Mittel als Versicherer mit einer überdurchschnittlich jungen Versichertengruppe. Auf diese Weise sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden. Darüber hinaus beziehen die Krankenkassen weitere Zuweisungen, um Verwaltungs- sowie Satzungs- und Ermessensleistungen zu decken.
Erhalten die Versicherungen Zuweisungen über ihren tatsächlichen Bedarf hinaus, können sie ihren Mitgliedern Beiträge zurückerstatten oder zusätzliche Leistungen gewähren, soweit ausreichend Finanzreserven vorhanden sind. Krankenversicherungen, die mit den Zuweisungen nicht auskommen, können von ihren Mitgliedern einen zusätzlichen Beitrag verlangen. Dieser Zusatzbeitrag darf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten nicht übersteigen und maximal 35 Euro im Monat betragen. Die Versicherten können den Zusatzbeitrag durch einen Wechsel der Krankenkasse umgehen.

Kritik am Gesundheitsfonds

Laut Gesetz zählen 80 Krankheiten, bei denen die durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versichertem die durchschnittlichen Leistungsausgaben aller Kassen je Versichertem um mindestens 50 Prozent übersteigen, zu den Risiken, für die die Krankenkassen eine Zulage aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Kritiker sehen diesen sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich als Hemmnis für den leistungsorientierten Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern. Statt um die besten Leistungen für die Versicherten, so die Kritik, würden sich die Kassen nun um die höchsten Auszahlungen aus dem Gesundheitsfonds bemühen.