Gläubiger

Ein Gläubiger ist eine natürliche oder juristische Person, der eine andere Person etwas schuldet bzw. die von einer anderen Person eine Leistung fordern kann. Damit steht der Gläubiger in einem Schuldverhältnis dem Schuldner gegenüber. Dieses Schuldverhältnis wird in der Regel durch eine vertragliche Vereinbarung festgelegt. Bei der zu begleichenden Schuld kann es sich um eine finanzielle Leistung, die Lieferung von Waren oder die Bereitstellung von Dienstleistungen handeln. Bei vielen Schuldverhältnissen sind beide Seiten gleichzeitig Gläubiger und Schuldner, zum Beispiel bei Kaufverträgen: Hier ist der Verkäufer ein Gläubiger, da der Käufer die gekaufte Ware bezahlen muss – der Käufer ist aber ebenfalls ein Gläubiger, weil der Verkäufer als Schuldner die Verpflichtung hat, die gekaufte Ware zu liefern und sicherzustellen, dass sie in das Eigentum des Käufers übergeht.

Ausbleiben der Leistungen des Schuldners

Kommt ein Schuldner der Forderung eines Gläubigers nicht nach, kann dieser seine Ansprüche geltend machen. Das heißt, dass er zunächst ein außergerichtliches Mahnverfahren einleitet, wodurch dem Schuldner bestimmte Zahlungsfristen gesetzt werden und eine Mahngebühr anfällt. Dieses Verfahren kann, wenn der Schuldner der Forderung weiterhin nicht nachkommt, mehrere Stufen mit immer höheren Mahngebühren haben – von einer einfachen Zahlungserinnerung über eine ausdrückliche Mahnung bis hin zur Androhung weiterer rechtlicher Schritte. Wenn das außergerichtliche Mahnverfahren keinen Erfolg hat, kann der Gläubiger eine Klage auf Zahlung erheben oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und so einen Vollstreckungsbescheid bewirken. Wenn die Leistung des Schuldners auch nach Erhalt dieses Vollstreckungsbescheid ausbleibt, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten: Dann wird der Eigentum des Schuldners, zum Beispiel Schmuck, luxuriöse Gegenstände, ein Auto oder in Härtefällen auch Grundstücke und Wohnungen, verpfändet oder zwangsversteigert und die Forderungen des Gläubigers über den Gerichtsvollzieher erfüllt.