Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle Kaufleute eines bestimmten geografischen Gebiets mit ihren Unternehmensdaten aufgeführt sind. Es stellt Informationen über die wesentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen bereit und kann von allen Interessierten im Internet unter www.handelsregister.de eingesehen werden. Geführt wird es üblicherweise von den Amts- oder Landesgerichten, in Großbritannien und in der Schweiz gibt es aber beispielsweise gesonderte Ämter für die Führung der Handelsregister.

Aufgabe des Handelsregisters ist es, die Öffentlichkeit über die eingetragenen Unternehmen zu informieren und Transparenz im Rechtsverkehr zu gewährleisten. Die Informationen sind verbindlich und tragen so zur Rechtssicherheit (z.B. bei Vertragsabschlüssen) im Geschäftsverkehr bei. Das Handelsregister enthält Informationen über Firma, Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, die Rechtsform des Unternehmens sowie den Namen des Geschäftsinhabers bzw. der Geschäftsführung. Die Eintragungen in das Handelsregister in Deutschland erfolgen in zwei Abteilungen. Kapitalgesellschaften werden in der Abteilung B eingetragen, alle übrigen Unternehmen in der Abteilung A. Ein Eintrag in das Handelsregister ist für Kaufleute, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Offenen Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) sowie Aktiengesellschaften (AG) Pflicht. Die Anmeldung zum Handelsregister muss genau wie Änderungen oder Löschungen notariell beglaubigt werden und erfolgt ausschließlich elektronisch.