Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist eine von den Kirchen erhobene Abgabe, die vom Finanzamt als Zuschlag zur Einkommen- bzw. Lohnsteuer eingezogen wird (dieses Verfahren geht auf die Reichsverfassung von 1919 zurück). Sie dient zur Deckung des allgemeinen Kirchenbedarfs von evangelischer und katholischer Kirche (steuerberechtigte Religionsgemeinschaften).

Kirchensteuerpflichtig sind ausschließlich Mitglieder von steuerberechtigten Religionsgemeinschaften. Geregelt ist die Kirchensteuer in den jeweiligen Kirchensteuergesetzen der Bundesländer. Höhe und Bemessungsgrundlage sind dabei oft unterschiedlich, in der Regel besteht die Kirchensteuer jedoch in einem Prozentsatz der Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer, aktuell acht (Baden-Württemberg und Bayern) bzw. neun Prozent.