Monopol
Wird der gesamte Markt für ein Gut durch ein einziges Unternehmen bedient, so spricht man von einem Monopol. Auf der Palette möglicher Marktformen stellt das Monopol den Gegenpart zur vollständigen Konkurrenz dar, bei der jeder einzelne Anbieter so klein ist, dass er mit seiner Produktion keinerlei Einfluss auf den am Markt erzielbaren Preis besitzt. Der Monopolist muss hingegen bei seinen Produktionsentscheidungen auch immer den Einfluss der erzeugten Menge auf den Absatzpreis berücksichtigen. Konkret bedeutet dies, dass er exakt so viel produziert, dass der zusätzliche Gewinn durch die letzte produzierte Einheit genau so groß ist wie die Gewinnreduzierung durch den Preisrückgang für die bisher abgesetzte Produktmenge. Wissenschaftlich ausgedrückt ist dies die Menge, für die Grenzerlös und Grenzkosten identisch sind. Jede Produktionsausweitung über diesen Punkt hinaus, der mathematisch im 19. Jahrhundert durch Augustin Cournot bestimmt wurde, führt zu rückläufigen Gewinnen.
Märkte, in denen nur ein einziger Anbieter agiert, sind relativ selten. Oft handelt es sich um staatlich organisierte Monopole, wie sie früher in Deutschland für die Bereiche Post, Telekommunikation und Bahn existierten. Um das Angebot auch in dünn besiedelten Regionen sicherzustellen und Synergie- und Netzwerkeffekte ausnutzen zu können, hatte der Staat hier die Produktion in Eigenregie übernommen. Auf den genannten Märkten zeigten sich jedoch die Probleme fehlender Konkurrenz: Die Produktion war ineffizient und der technische Fortschritt gering, so dass man die Nachteile der Staatsmonopole schließlich für größer hielt als ihre Vorteile und in den neunziger Jahren eine Deregulierung und Privatisierung einleitete. Inzwischen sind nur noch zwei Monopole übrig geblieben: Das Briefmonopol der Post - es fällt 2008 - und das Netzmonopol der Deutschen Bahn, die sich im Betrieb aber zunehmend dem Wettbewerb stellen muss. Im Personenfernverkehr besteht allerdings noch eine Quasi-Monopolsituation, da bislang kein Wettbewerber mit Aussicht auf Erfolg die dominierende Position der Bahn angreifen konnte. Im Schienenpersonennahverkehr gibt es "Monopole auf Zeit" durch die Vergabe der Verkehrsleistungen seitens der Länder im Ausschreibungsverfahren. Hier kommen zunehmend auch private Konkurrenten der Deutschen Bahn zum Zuge. Ein zeitlich befristetes Monopol gewährt auch das Patentrecht, indem es den Erfinder eines neuen Produkts oder Verfahrens für einen festgelegten Zeitraum vor Nachahmern schützt.
Ein so genanntes Natürliches Monopol liegt vor, wenn ein Angebot durch mehrere konkurrierende Produzenten ökonomisch nicht sinnvoll ist. Herausragendes Beispiel hierfür ist das Schienennetz: Der Bau paralleler Netze ist unwirtschaftlich; nur als integriertes System kann die Netzinfrastruktur der Bahn sinnvoll betrieben werden. Hintergrund sind die hohen Fixkosten des Netzes, deren Umlegung zu sinkenden Kosten für jeden zusätzlich gefahrenen Zugkilometer führt. Für den auf der Schiene abgewickelten Zugverkehr ist Konkurrenz jedoch möglich und wünschenswert. Der Charakter des Schienennetzes als natürliches Monopol bestimmt auch die Diskussion um die Privatisierung der Deutschen Bahn mit oder ohne Netz: Geht die Bahn mit Netz an die Börse, besteht die Gefahr einer Diskriminierung von Konkurrenten in der Verkehrsabwicklung. Verbleibt das Netz beim Staat, könnten dagegen Synergien zwischen Netz und Betrieb verloren gehen. Wie groß diese sind, ist allerdings umstritten. Ein weiteres Beispiel für ein Natürliches Monopol ist das Gasleitungsnetz. Da die Einspeisung von Gas verschiedener Anbieter technisch einfacher ist als die Abwicklung des Zugverkehrs, sollte es hier aber leichter möglich sein, auf dem Gasmarkt Wettbewerb zugunsten der Kunden zu erreichen.
Sind anstelle eines einzelnen Anbieters nur wenige Unternehmen im Markt tätig, deren Produktionsentscheidung jeweils Einfluss auf den Marktpreis und damit auf die Konkurrenten besitzt, so liegt die Marktform der unvollkommenen oder monopolistischen Konkurrenz vor. Stehen bloß zwei Unternehmen im Wettbewerb, wie es mit Airbus und Boeing für den Bau größerer Passagierflugzeuge der Fall ist, so handelt es sich um ein Duopol. Drei oder mehr marktbestimmende Unternehmen bilden ein Oligopol. Hier ist die Gefahr der Absprache zur Ausnutzung der Marktmacht groß; die Kartellbehörden halten daher die Märkte für Benzin, Zement u.ä. unter intensiver Beobachtung. Eine geringe Anbieterzahl muss aber nicht zu überhöhten Preisen führen, wie der scharfe Konkurrenzkampf zwischen Boeing und Airbus zeigt.
Manchmal wird auch von einem Monopol gesprochen, wenn nur ein Nachfrager am Markt auftritt. Fachsprachlich handelt es sich bei diesem "Nachfragemonopol" allerdings um ein Monopson. Beispiele sind nur selten zu finden. Innerhalb eines Landes besteht ein staatliches Monopson für Kriegswaffen. Waffenexporte müssen von den jeweiligen Regierungen genehmigt werden, so dass die staatliche Nachfragemacht auch durch internationalen Handel nicht gebrochen wird. (Ro)