Nachhaltigkeitsfaktor (Rente)

Der Nachhaltigkeitsfaktor ist Bestandteil der Rentenanpassungsformel, mit der die jährlichen Veränderungen des Rentenniveaus berechnet werden. Der Faktor berücksichtigt, wie sich das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenbeziehern verändert – genauer gesagt: umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte und Eckrentner mit durchschnittlichen Verdiensten über 45 Versicherungsjahre. Wenn beispielsweise der demografische Wandel dazu führt, dass immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner aufkommen müssen, soll der Nachhaltigkeitsfaktor den Rentenanstieg – und damit die Belastungen für Arbeitnehmer – dämpfen.

Entstehung

Den ersten Demografischen Faktor hat die schwarz-gelbe Bundesregierung unter Helmut Kohl eingeführt. Der Faktor sollte der steigenden Lebenserwartung – genauer gesagt: 50 Prozent dieses Effekts – Rechnung tragen. Nach ihrem Wahlsieg 1998 hat die rot-grüne Bundesregierung den Demografischen Faktor noch vor seiner ersten Anwendung wieder abgeschafft.

Im Jahr 2004 führte die rot-grüne Bundesregierung auf Vorschlag der Rürup-Kommission dann den Nachhaltigkeitsfaktor ein. Wirksam wurde der Faktor ab dem Jahr 2005. Er bremst den zukünftigen Rentenanstieg wesentlich stärker als der Demografische Faktor, weil er generell jede Veränderung des Beitragszahler-Rentner-Verhältnisses erfasst – also nicht nur die steigende Lebenserwartung, sondern auch die niedrige Geburtenrate und die Beschäftigungssituation.

Der Nachhaltigkeitsfaktor hat in der Rentenformel ein Gewicht von einem Viertel. Damit wird die Vorgabe des Gesetzgebers erfüllt, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen darf.

Schutzklausel

Vor demographisch bedingten Rentenkürzungen werden die Ruheständler allerdings geschützt, denn: Der Nachhaltigkeitsfaktor kommt nur dann zur Anwendung, wenn die durchschnittlichen beitragspflichtigen Bruttoentgelte so stark steigen, dass eine Rentenerhöhung möglich ist.

Mehr Informationen

(Stand: Oktober 2011)