Nachtragshaushalt

Unter Nachtragshaushalt versteht man die Veränderung von bestehenden Etat-Positionen im Haushalt des Bundes, von Bundesländern oder anderen Gebietskörperschaften.

Die Änderungen des betreffenden Haushaltsgesetzes von Bund oder Ländern bzw. der Haushaltssatzung einer kommunalen Gebietskörperschaft gehen entweder darauf zurück, dass die Einnahmen hinter der ursprünglichen Planung zurückbleiben bzw. neue Ausgaben entstehen oder aber dass die Einnahmen erheblich höher ausfallen als angenommen.