Private Altersvorsorge

Als private Altersvorsorge wird das Anlegen von Kapital zum Zweck der Vorsorge für eine ausreichende Rente bezeichnet. Diese dritte Säule der Einkommenssicherung im Alter ist freiwillig. Ihre Bedeutung hängt unter anderem von dem Versorgungsniveau der beiden anderen Säulen ab: von der gesetzlichen Rentenversicherung und von den Leistungen aus betrieblichen Versorgungssystemen. Die private Altersvorsorge basiert auf dem System des Kapitaldeckungsverfahrens, bei dem das eingezahlte Kapital sowie die erwirtschafteten Zinsen ausschließlich dem Sparer zustehen. Die meisten Anbieter privater Vorsorgeprodukte bieten ein Wahlrecht zwischen lebenslanger Rente oder Kapitalauszahlung an. Bei staatlich geförderten Vorsorgeprodukten ist die Möglichkeit der Kapitalauszahlung allerdings stark eingeschränkt.

Bedeutung der privaten Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge wird im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung und der Zunahme unregelmäßiger Lebensläufe immer wichtiger. Das Standardrentenniveau, an dem sich die Rentenpolitik des Bundes ausrichtet ist eine fiktive Größe und entspricht nicht der Realität. Sie ergibt sich aus der fiktiven Rente eines fiktiven Versicherten (Eckrentner), der über 45 Jahre lang Beiträge in Höhe des durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelts in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Das Verhältnis dieser Standardrente zum Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen im Berechnungsjahr ergibt das Standardrentenniveau. Aufgrund von Arbeitslosigkeit, Ausbildung oder unterdurchschnittlichen Verdiensten ist die Standardrente regelmäßig höher als die tatsächliche Durchschnittsrente. Die Politik operiert daher mit zu optimistischen Werten, die den Erhalt des Lebensstandards im Alter nicht garantieren können.  Zudem wird der steigende Altersdurchschnitt der Bevölkerung weitere Absenkungen des gesetzlichen Rentenniveaus notwendig machen, wenn der Rentenbeitrag für die jüngeren Arbeitnehmer bezahlbar bleiben und nicht viel mehr Steuergeld in die Rentenkassen fließen soll.  

Förderung der privaten Altersvorsorge

Mit der 2002 eingeführten Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht zur Lebensstandardsicherung reicht. Der Staat unterstützt die kapitalgedeckten Vorsorgesysteme mit finanziellen Zuschüssen (Riester-Zulagen) und mit Extra-Steuerersparnissen als zusätzlichem Sonderausgabenabzug.

Mit dem seit Beginn des Jahres 2005 eingeleiteten Übergang zur nachgelagerten Besteuerung wurden die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Aufwendungen zur Altersvorsorge weiter verbessert. Ab dem Jahr 2025 sollen 100 Prozent der Beitragszahlungen bei der Steuererklärung absetzbar sein, also komplett mit der Auszahlung der Rentenbeträge nachgelagert besteuert werden. Damit wurde besonders für Selbständige die Möglichkeit eröffnet, staatlich gefördert eine Altersvorsorge aufzubauen (sogenannte Basis- oder "Rürup-Rente).

Weitere Informationen