Rentenberechnung

Die individuelle Höhe der gesetzlichen Rente in Deutschland berechnet sich aus persönlichen Entgeltpunkten und aktuellem Rentenwert. Wenn Versicherte in Rente gehen, werden die individuellen Beitragszeiten ermittelt und je Versicherungsjahr Entgeltpunkte bestimmt. Ein Durchschnittsverdiener erhält für eine ununterbrochene Beitragszahlung einen Entgeltpunkt pro Jahr. Wer nur Teilzeit arbeitet oder überdurchschnittlich verdient, bekommt im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst weniger oder mehr Entgeltpunkte pro Jahr.

Zugangs- und Rentenartfaktor

Gewichtet wird die Summe der Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor. Der beläuft sich bei einem regulären Rentenzugang mit 65 Jahren auf 1,0. Bei einer vorgezogenen Rente mindert sich der Zugangsfaktor um 0,003 für jeden Monat, den Versicherte vorzeitig Altersruhegeld beziehen. Die Summe der gewichteten Entgeltpunkte wird mit dem Rentenartfaktor multipliziert. Der beträgt für die Altersrente grundsätzlich 1,0.

Berechnung der Euro-Beträge

Ein Durchschnittsverdiener mit 45 Beitragsjahren (der sogenannte Eckrentner) kommt dementsprechend mit Erreichen der Altersgrenze auf 45 Entgeltpunkte. Um die Höhe der gesetzlichen Rente in Euro zu berechnen, werden die Entgeltpunkte mit dem von der Bundesregierung festgelegten aktuellen Rentenwert multipliziert.

Rentenanpassung

Damit die Rentner an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung teilhaben, werden die Renten in der Regel jährlich angepasst. Dazu verändert die Bundesregierung den aktuellen Rentenwert anhand der Rentenanpassungsformel. Die oben beschriebenen persönlichen Zugangsfaktoren bleiben unverändert.