Rentenniveau

Das Rentenniveau bezeichnet das Verhältnis zwischen einer Standardrente und dem Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen im selben Jahr. Zu diesem Zweck wird die Standardrente des sog. Standardrentners ermittelt und mit dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen verglichen. Es ist die Rente, die man bei 45 anrechnungsfähigen Versicherungsjahren erhält, wenn man einen Verdienst hat, der dem Durchschnitt aller Versicherten entspricht. Angesichts dieses Modellcharakters darf die Standardrente nicht mit der Durchschnittsrente verwechselt werden.

Das Rentenniveau bzw. die Höhe der Altersbezüge ist ein zentrales Thema in der anhaltenden Diskussion um eine Reform der gesetzlichen Alterssicherung. Dabei ist zwischen Netto- und Bruttorentenniveau zu unterscheiden.

Das Netto-Rentenniveau bemisst sich aus dem Verhältnis der verfügbaren Rente eines Durchschnittsverdieners (ohne Kranken- und Pflegeversicherungsanteil) nach 45 Arbeits- bzw. (Renten-)Versicherungsjahren einerseits und dem durchschnittlichen Nettoverdienst aller Beschäftigten in demselben Kalenderjahr andererseits.

Das Brutto-Rentenniveau setzt spiegelbildlich die Bruttorente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren ins Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttoverdienst.

Entwicklung des Rentenniveaus

Seit den 1980er Jahren ist ein deutlicher Rückgang der Geburtenraten in Deutschland zu verzeichnen. Der demografische Wandel und die steigende Lebenserwartung haben ein sinkendes Rentenniveau zur Folge. Wo in der Vergangenheit die gesetzliche Rente noch als sicher galt, gewinnt die private Zusatzvorsorge heutzutage immer mehr an Bedeutung. Da es mehr Rentner als Beitragszahler gibt, hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, die Rentenbeiträge zu erhöhen und das Rentenniveau zu senken. Um die nachrückenden Generationen nicht über Gebühr zu belasten, wurde mit der Rentenreform von 2001 im Sozialgesetzbuch festgeschrieben, dass die Beitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen bis 2020 nicht über 20 Prozent steigen und bis 2030 nicht über 22 Prozent dürfen.

Trotz guter Lage auf dem Arbeitsmarkt und steigenden Bruttorenten sinkt das Rentenniveau. Ein Muster-Ruheständler mit 45 Beitragsjahren und stets durchschnittlichem Verdienst kam im Jahr 2015 vor Abzug der Einkommenssteuer auf ein Rentenniveau von 47 Prozent des durchschnittlichen beitragspflichtigen Entgelts aller Versicherten. Im Jahr 2028 wird dieser Wert voraussichtlich nur noch bei 44 Prozent liegen. Viele Arbeitnehmer sorgen daher zusätzlich mit einer privaten Versicherung vor, um ihren Lebensstandard auch im Ruhestand aufrecht zu erhalten. Eine Pflicht zur privaten Vorsorge gibt es in Deutschland nicht, mit der schrittweisen Absenkung des Rentenniveaus wurde jedoch eine staatlich geförderte kapitalgedeckte Zusatzvorsorge eingeführt, die nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannt wurde: die Riester-Rente.