Sabbatical

Das Sabbatical ist ein Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub bzw. eine Auszeit vom Job, üblicherweise für eine Dauer zwischen drei („Kurz-Sabbatical“) und zwölf Monaten („Sabbatjahr“).

Häufige Gründe für ein Sabbatical sind zum Beispiel der Wunsch zu reisen, das Bedürfnis, mehr Zeit für sich selbst oder die Familie zu haben oder eine generelle persönliche Neuorientierung. Die Auszeit kann auch beruflichen Zwecken wie der Fort- und Weiterbildung dienen.

Teilweise machen auch körperliche und seelische Leiden eine längere Erholungszeit notwendig. Dann geht es darum, den „Akku wieder aufzuladen“ und einem Burnout vorzubeugen.

Generell haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical, weswegen die Auszeit immer individuell mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden muss. Im Wesentlichen existieren dabei (neben der Möglichkeit, den Job zu kündigen und sich nach dem Sabbatical wieder auf Arbeitssuche zu begeben) vier verschiedene Modelle zur Durchführung eines Sabbaticals.

  • Teilzeitmodell: Arbeitnehmer einigen sich bei dieser Variante mit ihrem Arbeitgeber auf einen Teilzeitvertrag. In diesem wird vereinbart, dass der Mitarbeiter ab sofort bei reduzierter Stundenzahl arbeitet – tatsächlich arbeitet er aber bei einem entsprechend niedrigerem Gehalt weiter in Vollzeit und spart so Gehalt an (Ansparphase). Innerhalb von zwei bis drei Jahren hat er so genug unbezahlte Überstunden für die Entgeltfortzahlung während des Sabbaticals angespart, der vom Arbeitgeber einbehaltene Lohn wird in dem Sabbatjahr wieder ausgezahlt (Freistellungsphase). Während des Sabbaticals ist der Arbeitnehmer weiterhin versichert, allerdings gelten zwei gesetzliche Einschränkungen: Der Mitarbeiter muss mindestens seit sechs Monaten in der Firma beschäftigt sein und die Betriebsgröße bei mindestens 15 Mitarbeitern liegen. Wie hoch die Reduzierung ausfällt und wie lange die Freistellungsphase dauert, hängt von der Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab.
  • Ansparmodell durch Überstunden: In diesem Modell sammelt der Mitarbeiter über mehrere Jahre hinweg Überstunden und nicht verbrauchte Urlaubstage auf einem Langzeitarbeitskonto an, die er dann bei ausreichender Menge für ein Sabbatical beansprucht. Während des Sabbaticals bekommt der Arbeitnehmer in diesem Modell seinen vollen Lohn und ist weiterhin versichert.
  • Teilweiser Lohnverzicht über einen bestimmten Zeitraum hinweg: Ähnlich zum Teilzeitmodell leistet der Arbeitnehmer weiterhin normal die vertraglich festgeschriebenen Wochenstunden, lässt sich aber dafür weniger Gehalt auszahlen. Während des Sabbaticals bekommt er dann die so angesparten Teile seines Gehalts ausgezahlt. Auch hier ist der Arbeitnehmer während des Sabbaticals versichert.
  • Unbezahlter Sonderurlaub bzw. ruhendes Arbeitsverhältnis: Hierbei nimmt sich der Arbeitnehmer in Absprache mit dem Arbeitgeber für den gewünschten Zeitraum des Sabbaticals einen unbezahlten Sonderurlaub oder einigt sich mit dem Arbeitgeber mittels eines Änderungsvertrags auf ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Hierbei verzichtet der Arbeitnehmer auf die Entgeltfortzahlung und muss selbst für das Einzahlen in die Versicherungen sorgen.

 

Stand: April 2020