Soziale Marktwirtschaft

Der Begriff Soziale Marktwirtschaft beschreibt die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Grundelement ist die Verbindung "des Prinzips der Freiheit auf dem Markt mit dem des sozialen Ausgleichs".

Die Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft wurde für den Wiederaufbau der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg als Alternative zu einer staatlich gelenkten Wirtschaft entwickelt. Ihre politische Durchsetzung in den Jahren 1947 bis 1949 ist mit den Namen Ludwig Erhard und Alfred Müller-Armack verbunden. Müller-Armack hat auch den Begriff "Soziale Marktwirtschaft" geprägt.

Kernidee der Sozialen Marktwirtschaft ist es, dass eine funktionierende Wirtschaftsordnung nicht von selbst entsteht, sondern vom Staat geschaffen und gepflegt werden muss. Die wichtigsten Elemente in der Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft:

  • Privateigentum an Produktionsmitteln und freie Preisbildung
  • Herstellung einer Wettbewerbsordnung und Sicherung des Wettbewerbs (z.B. durch das Kartellgesetz, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)
  • bewusste Konjunktur- und Wachstumspolitik
  • Sicherung der Vollbeschäftigung
  • Außenhandelsfreiheit, freier Währungsaustausch
  • Politik des stabilen Geldwertes (u.a. durch unabhängige Notenbank)
  • Soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit und sozialer Fortschritt (durch staatliche Umverteilungsmaßnahmen in Form von Sozialhilfeleistungen, Sozialrenten und Ausgleichszahlungen, Subventionen, Zuschüssen, progressiver Einkommensteuer usw.; durch die Systeme der Sozialen Sicherung: Renten-, Kranken- Arbeitslosen und Pflegeversicherung, Unfallversicherung; durch eine Arbeits- und Sozialordnung)

Die Soziale Marktwirtschaft ist kein abgeschlossenes, sondern ein offenes System. Sie kann und muss bei neuen Wertvorstellungen und Erkenntnissen überprüft und verbessert werden. (Lb)