Umsatzsteuer

Die Umsatz- oder Mehrwertsteuer ist zusammen mit der Lohn- und Einkommensteuer die wichtigste Geldquelle des Staates. Wie die Einkommensteuer gehört die Umsatzsteuer zu den Gemeinschaftssteuern. Im Grundgesetz (Artikel 106 GG) ist genau geregelt, wie die Steuereinnahmen aufgeteilt werden. Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz steht zu rund 53 Prozent dem Bund, zu etwa 45 Prozent den Ländern und zu ca. 2 Prozent den Gemeinden zu. Erhoben wird die Umsatzsteuer auf alle Erlöse von Unternehmen. Ihre Höhe liegt in Deutschland derzeit bei 19 Prozent. Für einige Güter, etwa Lebensmittel oder Bücher, gilt ein reduzierter Satz von 7 Prozent. Seit 2010 gehört auch das Übernachten im Hotel zu den begünstigten Ausnahmen.

Steuerlast

Welche Waren und Dienstleistungen wie hoch besteuert werden, ist seit jeher umstritten. So gilt für Hundefutter und Schnittblumen der reduzierte Satz. Bei Babywindeln langt der Staat jedoch voll zu. Auch für die Pizza vom Italiener werden 19 Prozent fällig – wenn im Restaurant gegessen wird. Für Abholer gelten 7 Prozent. Das Finanzamt erhält die Steuer, indem die Unternehmen den entsprechenden Teil ihrer Erlöse überweisen. Den Posten haben sie meist in der Kalkulation ihrer Preise berücksichtigt. Weil so am Ende der Kunde die Last der Steuer trägt – obwohl er sie nicht selbst abführt – spricht man von einer indirekten Steuer. Alternativ zur Umsatzsteuer wird häufig der Begriff Mehrwertsteuer verwendet. Der Grund dafür ist, dass genau genommen nicht alle Umsätze komplett besteuert werden, sondern nur der erwirtschaftete Mehrwert, also die jeweilige Wertschöpfung eines Unternehmens. Firmen dürfen von ihrer Umsatzsteuer-Schuld nämlich die  Vorsteuer abziehen. Darunter versteht man die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer auf alle Vorleistungen.

Quelle: AKTIVonline, Michael Stark