Unternehmenskonzentration

Die Konzentration von Unternehmen und Märkten kann durch das dynamische Wachstum großer Firmen entstehen, problematischer ist jedoch ihr Zusammenschluss zu marktmächtigen Konzernen. Dies wurde zuerst in den USA ab etwa 1930 thematisiert. Die befürchtete Bildung von Monopolen erkannte man als eine Gefahr für die Marktwirtschaft. Als Reaktion wurden die so genannten "Anti-Trust"-Gesetze erlassen, durch die Großunternehmen im Öl- und Telekommunikationsbereich zerlegt und Konzerne beispielsweise im Finanzsektor entflochten wurden.

Unternehmenskonzentration ist jedoch nicht immer einfach zu definieren und zu messen. Um den Konzentrationsgrad bestimmen zu können, muss der relevante Markt abgegrenzt werden. Zunächst gehören hierzu alle gleichartigen Güter oder Dienste, die in der betrachteten Region angeboten werden. Zu berücksichtigen ist aber, ob es zu einem Produkt ähnliche Güter gibt, auf die der Kunde ausweichen kann. Treibt eine Preiserhöhung viele Nachfrager zu einem anderen Produkt, das ähnlichen Nutzen stiftet, so spricht man von einem nahen Substitut. Klassisches Beispiel hierfür sind Butter und Margarine.

Wichtig ist auch, wie sich der relevante Markt regional abgrenzt: So gibt es z.B. in den USA nur drei große Automobilkonzerne, ein so genanntes Oligopol. Doch scharfe internationale Konkurrenz verhindert, dass die einheimischen Hersteller Marktmacht ausüben können. Vielmehr sinkt ihr Marktanteil kontinuierlich und ihre Gewinne sind unterdurchschnittlich. Nach der Abgrenzung des relevanten Marktes kann die Marktmacht beispielsweise über den Marktanteil der vier größten Unternehmen gemessen werden; überdurchschnittliche Gewinne und Löhne sind jedoch auch ein Indiz.

Der Vergleich zwischen Bahn und Auto zeigt, dass die Substitution auch asymmetrisch wirken kann: Für unsere Autohersteller sind ausländische Fabrikate der Hauptkonkurrent, nicht die Bahn. Denn diese steht vor allem bei der Nutzung in Konkurrenz zum Auto, kaum bei der Entscheidung über die Anschaffung eines Pkw. Die Deutsche Bahn hingegen hat im Fernverkehr zwar noch immer ein Monopol auf der Schiene, aber die Konkurrenz durch Straße und Flugzeug verhindert Marktmacht. Das Auto ist ein nahes Substitut, wodurch die Bahn bei steigenden Benzinpreisen aber auch profitieren kann.

Trotz vielfältiger Substitutionsmöglichkeiten für viele Produkte und schärferer internationaler Konkurrenz darf die Gefahr der Entstehung von Marktmacht durch Zusammenschlüsse nicht unterschätzt werden. In Deutschland erfolgt daher eine Kontrolle durch das Bundeskartellamt, bei dem geplante Fusionen anzumelden sind. Daneben wird die Entwicklung der Unternehmenskonzentration durch die Monopolkommission, einem Expertengremium mit fünf vom Bundespräsidenten berufenen Mitgliedern, begutachtet. So stellt die Monopolkommission in ihrem 23. Hauptgutachten für den Berichtszeitraum 2018/2019 einen Anteil von 10,9 Prozent der 100 größten deutschen Unternehmen an den Übernahmen fest. Damit ist erstmals seit dem Jahr 2000 ein leichter Anstieg des Anteils der „100 Größten“ an allen freigegebenen Zusammenschlüssen zu beobachten – damals lag der Wert noch bei fast 50 Prozent.

Zusammenschlüsse von europäischer Tragweite müssen auch bei der Europäischen Kommission angemeldet werden und bedürfen einer Genehmigung durch den EU-Wettbewerbskommissar. In Deutschland und in Europa wurde im Jahr 2000 die bislang größte Zahl an Fusionen gezählt. Internationale "Elefantenhochzeiten" galten auf dem Höhepunkt des "New Economy"-Booms als Voraussetzung fürs langfristige Überleben.

In den nachfolgenden Jahren ist die Zahl der Fusionen gesunken: Nach einer Phase mit weniger Übernahmen nach 2000 war zwischen 2005 und 2007 wieder eine Zunahme bei den großen und teuren Fusionen zu beobachten, wobei inzwischen auch Unternehmen aus den Schwellenländern China, Indien und Brasilien eine größere Rolle spielten. Seit 2008 bewegt sich die jährliche Zahl der Fusionen in Deutschland um die 2.000-Marke herum.

Untersagt das Bundeskartellamt den Zusammenschluss aufgrund der Gefahr von Marktmacht, so besteht die Möglichkeit einer Sondergenehmigung durch den Bundeswirtschaftsminister. Als Begründung wird dann z. B. auf die Notwendigkeit verwiesen, schlagkräftige Konzerne für den internationalen Wettbewerb zu schaffen. Häufig erscheint die Begründung fraglich, allerdings nimmt die Größe des relevanten Marktes durch EU-Binnenmarkt und Globalisierung tatsächlich zu. Ein wettbewerbspolitisches Problem ist, dass Großunternehmen leichter Lobbyismus für Subventionen betreiben können.