Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Grundlage dafür sind entweder der Arbeitsvertrag zwischen den beiden, eine Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag. Angelegt wird das Geld zum Beispiel in einen Bausparvertrag oder für die Altersvorsorge in einen Banksparplan oder in Aktienfonds. Darüber entscheidet der Arbeitnehmer selbst. Je nach Vertrag kann er freiwillig einen Beitrag dazuzahlen oder ist sogar dazu verpflichtet. Der Staat fördert vermögenswirksame Leistungen (kurz: vL) mit der Arbeitnehmersparzulage.
Die Zulage erhält, wer im Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 17.900 Euro erzielt. Für Ehepaare gilt die Grenze von 35.800 Euro. Das Bruttogehalt kann freilich viel höher sein. Denn das zu versteuernde Einkommen ergibt sich nach Abzug von Kinderfreibeträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und anderen Aufwendungen. Da vermögenswirksame Leistungen Teil des Entgelts sind, müssen sie versteuert werden. Die Laufzeit einer solchen Leistung beträgt in der Regel sieben Jahre. Dabei werden im letzten Jahr keine Beiträge eingezahlt. Danach kann der Arbeitnehmer über das Geld frei verfügen, ein Bauspardarlehen bekommen oder den Vertrag verlängern – wenn das Ziel zum Beispiel die private Altersvorsorge ist.
Quelle: AKTIVonline